Mietkautionsbürgschaft

Mietkautionsbürgschaft für Private Mieter

Die Mietkautionsbürgschaft wird als bargeldlose Alternative zur Barkaution bezeichnet. Im Gegensatz zur Barkaution, einem Geldbetrag von bis zu drei Nettokaltmieten, den Sie dem Vermieter entweder übergeben oder direkt auf ein Kautionskonto überweisen, fließt bei der Mietbürgschaft kein Geld zwischen Mieter und Vermieter. Andere gängige Bezeichnungen für die Mietkautionsbürgschaft sind Mietkautionsversicherung oder Mietkautionspolice.

Eine Kautionsbürgschaft wird repräsentiert durch eine offizielle Urkunde, die bestätigt, dass eine dritte Partei im Schadensfall gegenüber Ihrem Vermieter haftet. Das bedeutet: Bei Schäden an der Mietwohnung oder Mietschulden wendet sich der Vermieter mit seinen Forderungen direkt an diese dritte Partei: den Bürgen. Und nicht an Sie als Mieter. Als Bürge kommen Privatpersonen mit positiver Bonität, ein Kreditinstitut oder eine Versicherung infrage.

Mit einer Mietkautionsbürgschaft können Sie als Mieter die für die Hinterlegung einer Kaution benötigte Geldsumme behalten. So lassen sich kurzfristige finanzielle Engpässe überbrücken oder bestehende Wünsche, wie z. B. neue Möbel, verwirklichen.

Wissenswertes zur Mietkautionsbürgschaft für Vermieter & Verwalter

Wenn Ihr potentieller Mieter eine Zusage zur Mietkautionsbürgschaft einer Versicherung oder eines Kreditinstituts vorlegt, wurde er von dieser Institution als vertrauenswürdig eingestuft. Das bedeutet: Es handelt sich um einen geprüften Bewerber mit positiver Bonitätsauskunft.

Mit einer Bürgschaftsurkunde eines anerkannten Bürgen sind Sie durch die Haftungsübernahme zu 100 % abgesichert. Im Schadensfall erhalten Sie die Kompensation zeitnah.

Das heißt: Akzeptieren Sie die Mietbürgschaft statt eine Barkaution zu verlangen, sichern Sie sich automatisch gegen Mietausfälle im Rahmen der Kaution ab. Auch gegen „Abwohnen“ der Mietkaution oder fehlende Teilzahlungen sind Sie damit abgesichert.