Hausverwaltungen haben ein umfangreiches Aufgabengebiet. Neben der Überwachung und Verwaltung ihrer Liegenschaften müssen sie sich auch um einen umfassenden Versicherungsschutz der Gebäude kümmern. Hierzu schreibt § 21 Abs. 5, Nr.3 des Wohnungseigentumsgesetzes vor, welche Versicherungen in das Repertoire des Hausverwalters aufgenommen werden müssen. Somit haben Hausverwalter dafür Sorge zu tragen, dass das Gemeinschaftseigentum mit einer entsprechenden Feuerversicherung sowie Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht geschützt wird. Immerhin steht der Abschluss eines Hausverwalterkonzepts nicht nur unter dem Aspekt der Wohngebäudeabsicherung, sondern auch zum Schutze des Lebensraumes.
Wie sollte der „perfekte“ Versicherungsschutz einer Hausverwaltung im Hinblick auf die Gebäudeversicherung aussehen?
Grundsätzlich sollte das Hausverwalterkonzept die elementaren Gefahren Feuer, Sturm und Wasser absichern. Gerade die Zahl der ansteigenden Naturkatastrophen hat gezeigt, wie deutlich der Klimawandel auch uns trifft. Dabei sind Naturgewalten wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsch keine Seltenheit mehr und können den Betrieb langfristig zum Erliegen bringen. Jedoch sollte sich das Hausverwalterkonzept nicht nur auf den Abschluss einer Gebäudeversicherung beschränken, sondern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einschließen. Denn ereignet sich ein Unfall auf dem Gelände des Gebäudes, können Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe auf den haftenden Immobilieneigentümer zukommen. Wegen der steigenden Einbruchdiebstähle sollten Hausverwalter auch den Abschluss einer Glasversicherung in Erwägung ziehen. Neben dem eigentlichen Versicherungsschutz eines Hausverwalterkonzepts erkennt man eine gute Gebäudeversicherung erst an den zusätzlichen Leistungen, die mit dem Versicherungsabschluss einhergehen.
Mit einer Gebäudeversicherung für den Ernstfall abgesichert sein
Für die Gewährleistung eines umfassenden Gebäudeschutzes sollten Hausverwalter zunächst den Abschluss einer Gebäudeversicherung in Betracht ziehen. Sie schützt die Immobilie gegen elementare Gefahren, wie zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm. Je nach Versicherungstarif sind im besten Fall auch Schäden durch Einbruchdiebstahl im Versicherungsschutz integriert. Neben den elementaren Gefahren haben Hausverwalter auch unter der Problematik der Mietnomaden zu leiden: Menschen, die im Chaos leben und die Wohnung in einem unzumutbaren Zustand hinterlassen. Die Kosten anfallender Reparaturen und Aufräumarbeiten muss der Hausverwalter selbst tragen. Eine leistungsorientierte Gebäudeversicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Sachschäden am vermieteten Eigentum in ihren Versicherungsschutz aufnimmt. Diese zahlt sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des Leerstands vonnöten sind.
Elementarschäden bergen schwerwiegende Folgen
Unwetterschäden, Feuer und Mietausfall sind nur einige wenige Risiken, die existenzbedrohend auf den Hausverwalter wirken können. Oftmals liegen diese außerhalb des jeweiligen Einflussbereichs, sodass bereits ein kleiner Schaden als folgenschwere Ursache gesehen wird. Ereignet sich beispielsweise ein Wasserschaden, der zu einer nachhaltigen Schädigung der Bausubstanz führt, muss sich der Hausverwalter auf teure Reparaturen und Schadensersatzansprüche der Mieter einstellen. Diese Ereignisse ziehen nicht nur die Immobilie in Mitleidenschaft, sondern stellen bei Unterversicherung auch die Existenz des Hausverwalters infrage. Umso wichtiger ist es für einen umfassenden Schutz der Liegenschaften zu sorgen. Hierbei kann die Hinzunahme eines Versicherungsberaters zur Zusammenstellung eines bedarfsgerechten Versicherungsschutzes sehr hilfreich sein. Dabei hat der Verwalter die Möglichkeit, unterschiedliche Versicherungen zu kombinieren, um ganzheitlich gegen sämtliche Risiken abgesichert zu sein.
Bei Vermietungszwecken ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig
Werden die Gebäude zu Vermietungszwecken genutzt, müssen sich Immobilieneigentümer bzw. Hausverwalter auch mit dem Thema auseinandersetzen, was im Falle eines Personenschadens auf dem versicherten Grundstück passiert. Kommt es zu einem Unfall auf dem Gelände der Liegenschaft, muss der Immobilieneigentümer die entstandenen Personen- und Sachschäden tragen. Dabei werden die Schadensersatzansprüche Dritter von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernommen. Durch den Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht erlangt der Hausverwalter im Schadenfall auch einen passiven Rechtsschutz. Somit werden berechtigte Schadensersatzforderungen erstattet, unberechtigte abgewehrt und die Kosten eines Rechtsstreits gezahlt.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zur Absicherung von Ölheizungen
Sofern das Heizen des Gebäudes durch Befeuerung eines Heizöltanks vollzogen wird, müssen sich Hausverwalter vor den Folgen und Risiken ihrer Inbetriebnahme in Acht nehmen. Denn gelangt Heizöl in den Boden, ist verunreinigtes Trinkwasser oftmals die Folge, sodass das gemeinschaftliche Wohl in Gefahr ist. In dem Fall ist der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ratsam. Sie übernimmt alle Kosten, die mit der Schadensbeseitigung verbunden werden.
Glasversicherung sichert nicht nur Glasbruch ab
Gebäudeschäden ereignen sich nicht nur durch die elementaren Gefahren Feuer, Sturm und Wasser. Vielmehr können Schäden ebenso durch Vandalismus, wie zum Beispiel das Einwerfen von Fensterscheiben entstehen. In dem Fall wendet die Glasversicherung sämtliche Kosten ab, die mit dem Glasbruch in Verbindung stehen. Ihr Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf den reinen Glasbruch bei Fensterscheiben. Vielmehr unterteilt die Glasversicherung ihren Versicherungsschutz in zwei Bereiche: Glasschäden am Mobiliar und Gebäudeverglasung. Während die Mobiliarverglasung oftmals als Baustein in der Hausratversicherung aufgeführt ist, wird die Gebäudeverglasung in der Wohngebäudeversicherung erfasst. Bezieht sich die Mobiliarverglasung auf Gegenstände wie zum Beispiel Glasvitrinen, Spiegel und Ceran-Kochfeld, gehören zur Gebäudeverglasung Bestandteile, wie Fenster, Isolierverglasung und Türen.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert Fehler der Hausverwalter
Mit zunehmender Anzahl an Liegenschaften steigt auch die Komplexität des Aufgabenbereichs eines Hausverwalters. Da kann es durchaus passieren, dass sich unbemerkt Fehler in die Miet- oder Nebenkostenabrechnungen einschleichen. Ist der Fehler noch so klein, kann er dennoch schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten und das weitere Verfahren haben. Um sich gegen die Folgen eventueller Fehler abzusichern, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Sie erstattet jegliche Vermögensschäden, die durch eine Fehlberechnung oder Kompetenzüberschreitung entstehen.
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