Bauleistungsversicherung

Informationen zur Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung genannt, ist überaus sinnvoll. Sie sichert Bauherren oder Bauunternehmer gegen Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse während der Bauphase einer Immobilie ab.

Sie kommt beispielsweise für den Schaden auf, wenn ein ungewöhnlicher Sturm den bereits erstellten Dachstuhl und Teile der Dacheindeckung beschädigt. Oder wenn Unbekannte die eingesetzten Fensterscheiben zerstören und die bereits tapezierten Wände mit Graffiti besprühen. Aber auch wenn beim Bau Fehler gemacht wurden und deshalb beispielsweise eine Wasserverbindung undicht ist und das ganze Objekt unter Wasser setzt, zahlt die Bauleistungsversicherung.

In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B wird in Paragraph 7 festgelegt, dass ein Bauunternehmen gegenüber dem Bauherrn für Schäden am Bau durch unvorhergesehene Ereignisse haftet. Dazu zählen Starkregen der Hagel. Im Gegenzug muss der Bauherr für Schäden aufkommen, die durch „unabwendbare Ereignisse“ entstehen. Hierzu zählen Schäden durch Kriege oder höhere Gewalt wie Erdbeben.

Im Schadensfall müssen Bauunternehmen wie Bauherren mit sehr hohen Kosten rechnen, für die sie haften. Diese Kosten können sowohl eine Firma als auch einen Privathaushalt ruinieren. Um diese Gefahr abzuwenden, ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung für alle, die ein Haus bauen oder umbauen, ratsam und sinnvoll. Die Bauleistungsversicherung sichert nicht nur den Bauherren ab, sondern auch alle am Bau beteiligten Bauunternehmer und Handwerker.

Was ist über eine Bauwesenversicherung abgesichert?

Die Bauwesenversicherung deckt unvorhergesehene Schäden während der Bauphase ab:

  • Elementarschäden durch Sturm, Hagel oder Starkregen. Beispiel: Nach einem Starkregen wird der Rohbau mit Wasser unterspült, ein Orkan deckt das Dach ab.
  • Fahrlässigkeit der Handwerker. Beispiel: Lose gestapeltes Baumaterial kippt um und beschädigt eine Fensterscheibe.
  • Vandalismus. Beispiel: Unbekannte Täter beschädigen Bauwerksteile.
  • Unachtsamkeit. Beispiel: Bei der Arbeit mit einem Bagger wird eine Wand beschädigt.
  • Diebstahl: Beispiel: Diebe bauen Kupferrohre aus.

Welche Risiken deckt die Bauleistungsversicherung nicht ab?

Eine Bauleistungsversicherung deckt vieles ab, aber in einigen Fällen greift sie nicht:

  • Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss, sind anders als Elementarschäden durch Sturm, Hagel oder Starkregen nicht abgedeckt.
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sind nicht durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt. Dafür kommt eine Feuerrohbauversicherung auf.
  • Ohne Leistungserweiterung deckt die Bauleistungsversicherung in der Regel nur Diebstähle von fest verbautem Material ab. Lose herumliegendes Baumaterial ist nicht abgesichert.
  • Wird der Bau nicht fertig, weil eines der Bauunternehmen insolvent wird, zahlt die Versicherung nicht.
  • Nicht gedeckt sind auch Schäden durch Bauleistungen, die nicht fachgerecht durchgeführt wurden. Das ist vor allem dann relevant, wenn Bauleistungen zum Beispiel in Eigenregie von Laien durchgeführt werden.
  • Baumängel sind nicht durch eine Bauleistungsversicherung gedeckt. Für diese Schäden haftet der Bauunternehmer.

Baukombi-Versicherung / Kombinierte Projektversicherung

Je komplexer das Bauvorhaben, desto größer ist das wirtschaftliche Risiko durch Schadenfälle und Verzögerungen. Nicht selten kommt es zu Streit zwischen den zahlreichen Beteiligten. Im schlimmsten Fall ruht dann der Baustellenbetrieb, bis Schadenursache und Verantwortlichkeiten geklärt sind. Verhindern lässt sich dies durch eine kombinierte Projektversicherung.

Die Baukombi-Versicherung ersetzt die Vielzahl verschiedener Versicherungen von Architekten, Planern und Handwerkern. Sie kombiniert Haftpflicht- und Bauleistungsversicherung und ermöglicht damit im Schadenfall eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung. Durch die Bündelung ergibt sich zudem oft eine hohe Gesamtersparnis.

 

Inhalte der Baukombi-Versicherung

  • Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
  • Betriebshaftpflicht-Versicherung (Ausführung, Personen- und Sachschäden)
  • Berufshaftpflicht-Versicherung (Planung inklusive Vermögensschäden)
  • Bauleistungsversicherung mit Regressverzicht

 

Was ist zusätzlich versicherbar?

  • Erweiterten Planungshaftpflicht bei Eigenplanung
  • Umwelthaftpflicht- und Umweltschadens-Versicherung
  • Feuerversicherung
  • Altbauabsicherung
  • Sachen im Gefahrenbereich
  • Bauleistungs-Betriebsunterbrechung
  • Baugewährleistungsversicherung

 

Vorteile

  • Geringer Aufwand, maximale Kontrolle
  • Der Bauherr bzw. Auftraggeber muss nicht mehr die Versicherungsverträge aller Auftragnehmer zeitaufwändig einzeln prüfen. Er hat maximale Kontrolle über den Versicherungsschutz des Projekts und damit über sein eigenes finanzielles Risiko.
  • Lückenloser Versicherungsschutz
  • Alle Planer und Gewerke inklusive deren Subunternehmer sind umfassend abgesichert. Das Risiko nicht gezahlter Beiträge, unzureichender Deckungssummen oder nicht abgesicherter Gefahren lässt sich auf diese Weise minimieren. Der Versicherungsschutz ist speziell auf das Bauvorhaben angepasst.
  • Schnelle Schadenregulierung
  • Im Schadenfall ist ein einziger Versicherer verantwortlich und Ihr Ansprechpartner. Dies ermöglicht eine schnelle Abwicklung, so dass die Bauarbeiten ohne oder mit nur mit kurzer Unterbrechung fortgesetzt werden können. Die Regulierung erfolgt vorrangig durch Bauleistung.
  • Umlegung der Kosten
  • Der Bauherr oder Investor kann die Beitragskosten für die Baukombi-Versicherung anteilig auf alle beteiligten Unternehmen umlegen. Diese werden nicht doppelt mit Prämien belastet, da sie die Umsätze für das konkrete Bauvorhaben ihrer eigenen Versicherung nicht melden müssen. Durch die Bündelung verschiedener Versicherungen ist zudem eine hohe Gesamtersparnis möglich.

 

Vorteile für Planer und ausführende Unternehmen:

  • Versicherungsschutz in ausreichender Höhe, auch für Nachunternehmer
  • Keine Beitragsbelastung der eigenen Haftpflichtversicherung
  • Gegenseitige Ansprüche sind mitversichert – keine Regresse
  • Die Versicherung des Gesamtprojektes vermeidet Schnittstellen und Interessenskonflikte

 

Mitversichert sind:

  • Alle am Bau beteiligten Architekten, Ingenieure, Fachplaner, Generalplaner, Projektsteuerer, Gutachter etc.
  • Alle am Bau beteiligten Generalunternehmer, Bauunternehmen, Ausbaugewerke
  • Auch deren jeweilige Nachunternehmer

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