Berufsunfähigkeitsrente

Was ist eine Berufsunfähigkeitsrente?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU) gehört zu den existentiellen Versicherungen für jeden Menschen. Diese sichert Sie gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann entweder als selbstständiger BU-Vertrag oder als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) abgeschlossen werden.

Im Leistungsfall zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente an den Versicherten. So können Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, einem Unfall oder Invalidität absichern. Der Begriff Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich an längerfristige Einschränkungen geknüpft, die dazu führen, dass Sie Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachkommen können. Einen Anspruch auf Ihre BU-Rente haben Sie, sobald Sie für mindestens sechs Monate und zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt sind. Die Beurteilung des Leistungsanspruchs erfolgt unter Berücksichtigung des zuletzt ausgeübten Berufs.

Weitere Begriffe, die im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung öfter genannt werden, sind die „Erwerbsminderungsrente“ und „Erwerbsunfähigkeitsrente“. Beide sind Bestandteile der gesetzlichen Regelungen zur Invaliditätsabsicherung und von der Berufsunfähigkeitsversicherung zu differenzieren. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde bis zum Jahr 2000 ausbezahlt, wenn jemand nicht mehr in der Lage war, überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dabei musste konkret nachgewiesen werden, dass der Antragsteller auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben.

Seit dem 01. Januar 2001 gelten die gesetzlichen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente. Dabei spielt der bisher ausgeübte Beruf keine Rolle. Der Rentenanspruch richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung. Die volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie nachweislich weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Kann die Erwerbstätigkeit aufgrund der Einschränkungen mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich verrichtet werden, so liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor.

Unser Tipp:

Voraussetzung für eine sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch immer der rechtzeitige Abschluss. Sind zum Zeitpunkt der Antragstellung schon erhöhte Gesundheits-, Berufs- oder Freizeitrisiken ersichtlich, wird der Abschluss häufig nur mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen möglich. Das macht die Versicherung teuer, lückenhaft oder sogar unmöglich.

Insbesondere für Jugendliche, die einen körperlich oder psychisch anstrengenden Beruf erlernen wollen, ist der Abschluss noch als Schüler meist die letzte Chance auf einen bezahlbaren BU-Schutz.

Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung

Die Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung sichert im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die Arbeitskraft ab, sondern nur bestimmte Fähigkeiten. Welche Fähigkeiten im Ver­si­che­rungs­schutz eingeschlossen sind, ist in den Vertragsbedingungen genau definiert. Viele Versicherer unterteilen die Fähigkeiten in zwei Gruppen. Unter den sogenannten Fähigkeitskatalog A fallen meist Sehen, Sprechen und der Einsatz der Hände. Verliert der Versicherte eine dieser Fähigkeiten, bekommt er die vereinbarte Rente.

Alternativ zahlt die Versicherung, wenn drei Fähigkeiten aus dem Katalog B wegfallen. Dazu gehören in der Regel Hören, Gehen, Treppen steigen, Sitzen, Knien oder Bücken, Stehen, Arme bewegen, Heben und Tragen oder Auto fahren. Wer also nicht mehr laufen oder stehen, dafür aber noch sitzen kann, bekommt bei solchen Policen kein Geld.

Einige Versicherer haben zusätzlich geistige Fähigkeiten wie Gedächtnis oder Konzentration in ihre Leistungsdefinition aufgenommen. Allerdings muss der Versicherte zu den schlechtesten 10 Prozent der Durchschnittsbevölkerung in diesem Bereich gehören oder unter gerichtlich bestellter Betreuung stehen, damit er Geld bekommt. Schwere Depressionen sind hingegen nur in wenigen Tarifen versicherbar.

Wer pflegebedürftig wird, bekommt in der Regel ebenfalls eine Rente. Ab welcher Pflegestufe die Versicherung zahlt, variiert jedoch.

Mittlerweile gibt es auch Anbieter, die die Leistungsgründe nicht in verschiedene Gruppen unterteilen und bei denen bereits der Verlust einer Fähigkeit ausreicht, um eine Rente zu bekommen – egal, ob es sich dabei um Sehen oder Treppensteigen handelt. Man sollte solche Tarife bevorzugen, denn lebenspraktisch gesprochen hat man dann auch eine realistische Chance, dass die Versicherung zahlt, wenn man sie braucht.

Wichtig zu wissen: Eine Rente bekommt bei den meisten Anbietern nur, wer die Grundfähigkeit für mindestens 12 Monate verliert. Damit ist die Hürde für eine Leistung deutlich höher als beispielsweise bei der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Diese zahlt, sofern der Kunde für mehr als sechs Monate berufsunfähig ist.