Mietkautions-Bürgschaft

Mietkautions-Bürgschaft für Gewerbetreibende?

Die Mietkautionsversicherung für Gewerbetreibende ersetzt die gewerbliche Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs. Die gewerbliche Mietkautions-Bürgschaft dient somit als Mietsicherheit und ermöglicht Ihnen mehr finanziellen Spielraum.

Bei einem berechtigten Anspruch, das heißt, wenn Sie Ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen sind, leistet die Kautionsversicherung an Ihren Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme. Sie sind verpflichtet den ausgezahlten Betrag an den Versicherer zurückzuzahlen. Ihr Vermieter verfügt damit über einen vergleichbaren Schutz wie bei anderen Kautionsformen, zum Beispiel der Barkaution.

Wie funktioniert die gewerbliche Mietkautionsbürgschaft?

Sie schließen mit einen Kautionsversicherungsvertrag mit einem Gesamtlimit ab (entspricht in der Regel der Bürgschaftssumme) und beantragen eine Mietkautions Bürgschaft für Gewerbetreibende. Der Kautionsversicherer stellt die Bürgschaft aus und sendet Ihnen die Bürgschaft als Original und in Kopie zusammen mit allen Vertragsunterlagen zu. Das Original der Bürgschaft übergeben Sie bitte an Ihren Vermieter als Mietsicherheit. Die Kopie der Bürgschaft und alle weiteren Vertragsunterlagen sind für Sie bestimmt.

Ist das Mietverhältnis beendet und bestehen keine Ansprüche Ihres Vermieters mehr, senden Sie die Bürgschaft im Original an Kautionsversicherer zurück. Falls Sie den Kautionsversicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden wollen, senden Sie uns bitte zusätzlich Ihre Kündigung des Vertrags zu. Im Schadenfall kann sich Ihr Vermieter direkt bei der Versicherung melden.